Magnesium Vita

Magnesium Vita

Was ist Magnesium Vita ?

Der Magnesium-Drink von Cellavita – mit natürlichem Magnesium aus Bischofit – Natursohle

Magnesium Vita entstammt aus einem Millionen Jahre alten Bischofit-Salzstock. Per Wassereinfluss wird das Salz gelöst (nicht per Sprengung) und eine Sole erzeugt, die abgefangen wird. Daraus wird mechanisch NaCl und MgCl getrennt. So entsteht 100 % reines, unbelastetes Magnesiumchlorid mit besten Analyse-Ergebnissen. Es ist jahrelang haltbar, sollte jedoch gut verschlossen werden, da es sehr feuchtigkeitsanziehend ist.

Nährstoffepro Tagesdosis% RM*
Magnesium376 mg100,00

* Referenzmenge gemäß LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)

Zutaten:

Magnesiumchlorid (Hexahydrat) 100 % Herkunft: Niederlande

Verzehrempfehlung:

Rühren Sie 2 Messlöffel (entspricht 10 ml) in 1 Liter Wasser ein. Nehmen Sie täglich 0,2 l der angesetzten Lösung zu sich.

Zusätzliche Informationen:

Dieses Magnesium ist ein reines Naturprodukt ohne chemische Hilfsstoffe, z.B. Rieselhilfe. Dadurch ist eine Verhärtung möglich, die keinen Qualitätsverlust bedeutet.

Hinweise:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Bitte lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. 

Nährstoffinformationen:

Magnesium1

  • Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei
  • Magnesium trägt zum Elektrolytgleichgewicht bei
  • Magnesium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei
  • Magnesium trägt zu einer normalen Eiweißsynthese bei
  • Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
  • Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
  • Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei
  • Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei

Quellen:

1 Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1454323459180&uri=CELEX:32012R0432#document1

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